Geflüchtete*r
Studierende
STUDIERENDE

AUSBILDUNG UND BERATUNG

Die Tätigkeit als Berater*in steht grundsätzlich allen Studierenden offen, also auch solchen, die nicht Rechtswissenschaft studieren. Das notwendige Wissen erhältst Du in Vorlesung und praxisorientierten Seminaren, die wir in Kooperation mit dem Studium Universale der Heinrich-Heine-Universität anbieten.

Wir bieten eine regelmäßige Sprechstunde an, in der wir Fälle von Ratsuchenden aufnehmen.

Als Rechtsberatende*r kannst Du zum einen die Sprechstunde betreuen und einfache Fragen direkt beantworten, zum anderen ein Mandat übernehmen und (am besten im Team) länger an diesem konkreten Fall arbeiten.

Unterstützt wirst Du von Volljurist*innen, die als Supervisor*innen beratend agieren und Deine Fragen beantworten.

So wollen wir gewährleisten, dass Du nicht überfordert wirst und Fälle, die anwaltliche Betreuung erfordern, diese auch schnellstmöglich bekommen.

 

Was ist unser Auftrag?

Als Refugee Law Clinic möchten wir der prekären (rechtlichen) Lage von Geflüchteten in Deutschland entgegenwirken, denn oft haben Geflüchtete und Asylsuchende keinen Zugang zu einer rechtlichen Beratung, die zu einem fairen Verfahren beiträgt.

Wer kann mitmachen?

Die Vorlesung und Ausbildung stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. Du musst also nicht studieren, um beratend tätig zu werden.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Du besuchst die Vorlesung  „Einführung in das Asylrecht“ sowie weitere Praxisseminare. Nach Bestehen der Klausur am Ende des Semesters kannst Du als Berater*in Mandate übernehmen.

Wie viel Arbeitsaufwand kommt auf mich zu?

Es gilt der Grundsatz: Jede*r macht nur so viel, wie er oder sie schafft. Wenn Du möchtest, kannst Du die Sprechstunde betreuen und/oder ein Mandat übernehmen. Wie viel Arbeit ein Mandat ist, ist individuell verschieden.

Muss ich bestimmte Sprachen sprechen können?

Deutsch und Englisch sollten für die Beratungspraxis beherrscht werden. Weitere Sprachen sind von Vorteil. Allerdings kooperieren wir auch mit einem Pool von Dolmetscher*innen , die bei Bedarf helfen können.

Was habe ich davon?

Die Beratungstätigkeit erfolgt ehrenamtlich und wird nicht bezahlt. Studierende der HHU können die Vorlesung i.R.d. Studium Universale anrechnen lassen. Für aktive Beratende gibt es einen Ehrenamtsnachweis von der Universität.

Wieso sollte ich mich engagieren?

Das Engagement im Rahmen der Refugee Law Clinic ist ehrenamtlich. Die Tätigkeit in der Rechtsberatung ist eine Möglichkeit, erlerntes Wissen praxisnah anzuwenden und kann Deinen kulturellen und sozialen Horizont erweitern.

Wie kann ich den Verein finanziell unterstützen?

Du kannst unseren Verein mit Spenden auf das untenstehende Spendenkonto oder als Fördermitglied mit einem jährlichen Betrag helfen, dessen Höhe Du selbst bestimmst.

IBAN: DE 78 4306 0967 4031 5656 00
Kontoinhaber: Refugee Law Clinic Düsseldorf e.V.

Wie kann ich mich sonst noch einbringen?

Das Orga-Team der RLCD sucht immer Unterstützung. Wenn Du Lust hast, Dich bei uns einzubringen, dann melde Dich gerne über das Kontaktformular (unten), per E-Mail (info@rlc-duesseldorf.de) oder auf Facebook bei uns.

Unser Team aus gut geschulten Rechtsberater*innen betreut die Sprechstunden und einzelne Mandate. Die Mitglieder aus dem Orga-Team sorgen hinter den Kulissen dafür, dass die Organisation des Vereins und der Rechtsberatung reibungslos ablaufen.

Im Rahmen unserer Tätigkeit arbeiten wir deutschlandweit mit dem Refugee Law Clinic – Netzwerk und anderen gemeinnützigen Organisationen und Vereinen zusammen. Klick auf eines der Logos, wenn Du an einem unserer Partner interessiert bist – es lohnt sich!